Versicherungsschutz im Ehrenamt

Für Personen, die für die Kirchengemeinde ehrenamtlich tätig sind, besteht ein umfassender Versicherungsschutz.

Gesetzliche Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 b SGB):
Grundsätzlich wird davon jede ehrenamtliche Tätigkeit erfasst, durch die karitative Aufgaben wahrgenommen oder Zwecke der Frömmigkeit, der Förderung der christlichen Berufung in der Welt oder andere...

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Mo, 26.Nov 2007 · Fragen & Antworten · Ehrenamt

Aufwandsentschädigungen und Spenden

Die Theorie der Bezahlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten ist hier beschrieben.

Wie wird es wirklich gehandhabt?

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Mo, 26.Nov 2007 · Fragen & Antworten · Ehrenamt

Ehrenamt und Bezahlung - geht denn das?

Eine ehrenamtliche Tätigkeit wird grundsätzlich unentgeltlich ausgeübt.

Auch wenn eine Aufwandsentschädigung (z.B. nachgewiesene Fahrt- und Verpflegungskosten, Kosten für Telefon oder benötigte Materialien) gewährt wird und ggf. daneben eine angemessene Entschädigung für den Zeitaufwand und einen eventuellen Verdienstausfall gezahlt wird, entsteht für die ehrenamtliche Tätigkeit keine Sozialversicherungspflicht (solange die Tätigkeit keine Beschäftigung...

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Mo, 26.Nov 2007 · Fragen & Antworten · Ehrenamt